Beratung von Gläubigern und Schuldnern iZm der Unternehmenskrise. Dies umfasst insbesondere folgende Beratungsleistungen:
In der Krise sehen sich Unternehmen mit vielen rechtlichen „Fallstricken“ konfrontiert. Professioneller Rat ist entscheidend, damit auf informierter Grundlage notwendige Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden können. Gläubiger, die insolventen oder Schuldnern in der Krise gegenüberstehen, sollten sich ebenfalls anwaltlich beraten lassen, etwa um Anfechtungs- oder Haftungsrisiken möglichst auszuschließen.