Errichtung, Prüfung und Verhandeln von Verträgen, insbesondere Beratung im Zusammenhang mit
Unklare Vertragsbestimmungen geben oft Anlass zum Streit. Der Wert eines „guten“ Vertrags zeigt sich vielfach erst im Streitfall, wenn einzelne Klauseln über Sieg und Niederlage entscheiden. Es geht darum, den Parteiwillen konkret und abschließend zu regeln und auch jene Fälle abzudecken, an die die Parteien nicht denken.