Beratung von Arbeitgeber*innen sowie Arbeitnehmer*innen iZm arbeitsrechtlichen Sachverhalten, insbesondere:
- Dienst- und Werkverträge sowie Beratung bei der Wahl des passenden Beschäftigungsverhältnisses
- Managementverträge
- Beendigung von Dienstverhältnissen: Kündigungen, Entlassungen, einvernehmliche Auflösungen
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
- Betriebsübergänge
- Arbeitsgerichtliche sowie Verwaltungs(straf)verfahren (Lohn- und Sozialdumping, Arbeitnehmerschutz, AÜG, etc.)
- Laufende Beratung von internen Personal- und Human Resources-Abteilung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen
Komplexität und Dynamik prägen die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsrechts. Gleichzeitig handelt es sich um eine äußerst sensible Materie, die in der einen oder anderen Form die meisten Erwerbstätigen betrifft. Wir stehen unseren Mandant*innen als professioneller und fachkundiger Begleiter zur Seite.